

01.09.2023 - 03.09.2023
08107 Kirchberg
• Ergebnisse 12.09.23, 10:01 Uhr
• Ergebnisse 12.09.23, 10:01 Uhr
01.09.2023 - 03.09.2023
86672 Thierhaupten-Ötz
• Ergebnisse 06.09.23, 21:40 Uhr
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25.08.2023 - 27.08.2023
46514 Schermbeck
• Ergebnisse 06.09.23, 14:08 Uhr
• Ergebnisse 06.09.23, 14:08 Uhr
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Infos zur Mitgliedschaft...
Die DQHA hilft Ihnen bei allen Formalitäten rund ums American Quarter Horse weiter. Hier finden Sie alle Informationen und Formulare u.a. zu:
- Papiere beantragen
- Besitzerwechsel
- Gentest
- DQHA-AQHA Mitgliedschaft
- Zuchtformulare
- SSA & Futurity Nominierung
Alle Formulare anzeigen...
Equidenpass und Certificate of Registration
Eine Preisliste mit allen aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Papiere für ein Fohlen beantragen
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Die Tierzucht ist in Europa ein wichtiger (ernährungs-) wirtschaftlicher Faktor und wird daher von nationalen und internationalen Gesetzen geregelt. In die Zucht von Pferden spielen unter anderem Aspekte der Tierzucht, der Seuchenbekämpfung und des Lebensmittelrechts hinein, was eine Fülle von Gesetzen und Bestimmungen mit sich bringt. Diese dienen, richtig umgesetzt, dem Schutz aller Menschen und Tiere. Mit der Umsetzung dieser Regelungen betraut die Bundesrepublik Deutschland Zuchtverbände wie die DQHA, die dieser Pflicht in Form der Satzung und des Zuchtprogramms nachkommen. Das beinhaltet unter anderem die Festlegung von Fristen innerhalb derer Bedeckungen und Geburten von Fohlen gemeldet werden müssen.
Daraus ergibt sich folgender Terminfahrplan für die Züchter von American Quarter Horses:
Bedeckungsmeldung (DQHA) UND Stallion Breeding Report (AQHA) bis 30.11. des jeweiligen Jahres abgeben!
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1. Stallion Breeding Report:
Im Jahr der Bedeckung ist der Hengstbesitzer am Zuge: Er muss Sorge dafür tragen, dass die Bedeckungsdaten seines Hengstes dem deutschen Zuchtverband (DQHA) und auch dem amerikanischen Mutterverband (AQHA) fristgerecht gemeldet werden.
AQHA: Der Stallion Breeding Report seines Hengstes muss bis zum 30.11. des Jahres bei der AQHA eingehen. Dies kann online, per Fax oder auf dem Postweg geschehen und entweder direkt an die AQHA gehen oder über die DQHA weitergeleitet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten fallen, erhöhte Gebühren für die Nachbearbeitung an.
DQHA: Zusätzlich müssen die Hengsthalter die Bedeckung mit dem Bedeckungsbericht dem deutschen Verband, der DQHA, melden. Dies geht schnell und einfach über das Online-Formular. Die Daten von Bedeckung und Geburt liegen der Errechnung der Tragzeit zu Grunde und stellen somit die erste Stufe der Plausibilisierung der Abstammung des Fohlens und der Ausstellung der Zuchtbescheinigung dar. Darüber hinaus ist die Zuteilung von Transpondern an die gemeldete Bedeckung gebunden.
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2. Certificate of Registration
AQHA: Ist das Fohlen auf der Welt, sollte der Züchter die Geburt bei der AQHA in Form des Fohlenantrags (Registration Application) bekannt geben. Jedes American Quarter Horse Fohlen kann bei der AQHA in Texas registriert werden und ein Certificate of Registration erhalten. Dazu füllt der Züchter das Formular vollständig aus und macht möglichst fünf Fotos vom Fohlen (von links, rechts, vorne, hinten und schräg vorn von der Seite).
Das Formular bekommt der Züchter in der Regel vom Hengsthalter. Es kann aber auch von der DQHA Homepage heruntergeladen (siehe pdf-Datei unten) werden. Die gemachten Angaben werden durch die AQHA mit den vom Hengsthalter übermittelten Daten abgeglichen. Anschließend wird für das einzutragende Pferd das Certificate of Registation erstellt.
Sofern ein Certificate of Registration beantragt wurde, kann dieses gemeinsam mit dem Equidenpass-Antrag eingereicht werden.
DQHA: Parallel dazu muss die Geburt über die Geburtsmeldung bei dem deutschen Verband, der DQHA, gemeldet werden. Dies geht schnell und einfach über das Online-Formular. Die Eingangs-Deadline hierfür ist der 1. August des Geburtsjahres. Für Fohlen die in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 1. Juli) geboren werden, muss der Antrag binnen vier Wochen ausgefüllt werden.
Erst wenn sowohl die Bedeckung als auch die Geburt bei der DQHA gemeldet wurden, kann dem Fohlen ein Transponder zugeteilt werden.
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3. Equidenpass
Der Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung ist nach dem europäischen Tierzuchtgesetz der einzig gültige Abstammungsnachweis eines rassezugehörigen Pferdes. Er gehört zum identifizierten Individuum und stellt keinen Eigentumsnachweis dar.
Leistungen im Rahmen des Zuchtprogramms – dazu gehört die Ausstellung der Equidenpässe - darf von der DQHA nur für Mitglieder geleistet werden.
Zur Beantragung eines Equidenpasses benötigen Sie zuerst einen Transponder, der dem Pferd in den Hals implantiert wird. Diesen bestellen Sie bitte zuerst bei der DQHA mit dem unten aufgeführten Transponderbestellformular. Sobald Sie diesen erhalten haben, können Sie mit Ihrem Tierarzt einen Termin vereinbaren. Er setzt den Transponder und er oder ein DQHA anerkannter Equidenpassinspektor füllt gemeinsam mit Ihnen den Equidenpassantrag aus. Der Equidenpassantrag wird bei der Zuteilung des Transponders individuell erstellt und zusammen mit dem Transponder verschickt. Barcode-Aufkleber des Transponders, Registrier-Nr. Halterbetrieb und Tierarzt, Stempel und Unterschrift des Tierarztes nicht vergessen!
Fristen: Der Equidenpass muss gemäß EU 2015/262 innerhalb der ersten 6 Monate ab dem Geburtsdatum bei der DQHA beantragt und innerhalb der ersten 12 Monate ab dem Geburtsdatum ausgestellt werden. Mit dieser Regelung wird den passausstellenden Stellen mehr Zeit für die Ausstellung von Original-Equidenpässen von gesetzlicher Seite her eingeräumt.
Um diese Fristen sicher einzuhalten kann der Equidenpassantrag sofort nach dem Setzen des Transponders durch den Tierarzt eingeschickt werden.
Wurde ein COR beantragt kann dieses in Kopie nachgesendet oder gefaxt werden. Wichtig hierbei: Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite übermitteln!
So kann für das Fohlen ein Original-Equidenpass erstellt werden, in dem der Lebensmittelstatus gewählt werden kann. Nach der Deadline kann es nur noch ein Duplikat bekommen, das automatisch den Status „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ enthält. Neben dieser Konsequenz kann es empfindliche Strafen (Geldbußen bis zu 5000 Euro) nach sich ziehen, wenn man ein Pferd ohne Equidenpass transportiert, verkauft oder zur Zucht einsetzt.
Beim Kauf eines Pferdes sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Tier einen ordnungsgemäßen Pferdepass besitzt. Das gilt auch für Tiere aus den EU-Mitgliedsstaaten.
Ist das Pferd bereits mit dem Transponder einer anderen Equidenpass-ausstellenden Stelle gekennzeichnet, kontaktieren Sie zur Abklärung weiteren Vorgehensweise und Erstellung Ihres personalisierten Equidenpass-Antrags die DQHA Geschäftsstelle.
Aufgrund amtlicher Vorgaben hat die DQHA die Abwicklung des Transponderversands an ihre Mitglieder wie folgt angepasst:
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Equidenpass und/oder Certificate of Registration für ein älteres Pferd beantragen
Ein Pferdehalter darf laut Gesetzgebung nur Pferde mit korrekten Equidenpässen in seinem Betrieb aufnehmen und muss die Richtigkeit der darin geführten Angaben überprüfen. Die Umsetzung dieser seuchenrechtlichen Regelungen wird immer strenger überwacht und ein Anstieg von Kontrollen ist zu erwarten.
Das Pferde ohne gültige Identitätsbescheinigung (Equidenpass) weder ge- noch verkauft werden dürfen, ist geltendes EU- Recht.
Die Fristen für die gesetzlich vorgesehenen Beantragungs- und Ausstellungszeiträume sind klar vorgegeben.
Wenn Sie ein Pferd ohne gültigem Equidenpass (EU anerkannt) erwerben oder veräußern wollen, so müssen sie schnell handeln: Beantragen sie einen Transponder, lassen sie diesen setzen und füllen sie mit dem Tierarzt oder ggf. mit einem anerkannten Equidenpassinspektor den Equidenpassantrag aus und senden sie diesen an die Geschäftsstelle der DQHA.
Wenn Sie ein Certificate of Registration haben, senden sie am besten gleich eine Kopie (Vorder- und Rückseite) mit. Sie können alternativ auch noch eine Registration Application ausfüllen, um ein Certificate of Registration zu erhalten und senden dieses nach Erhalt in Kopie nach. Für die Ausstellung eines Equidenpasses ist dies jedoch nicht erforderlich.
Bei Import-Pferden aus nicht EU-Staaten wird außerdem die veterinärrechtliche Einfuhrerlaubnis (Einfuhrerlaubnis der Grenzkontrolle) gem. Binnenmarkt-Tierseuchenschutz VO benötigt.
Der Equidenpass muss innerhalb von 30 Tagen ab Importdatum ausgestellt sein, d. h. die Beantragung muss spätestens innerhalb von 20 Tagen ab dem Importdatum erfolgen, sonst kann nur noch ein Duplikat Equidenpass ausgestellt werden, dessen Ausstellung dann auch höhere Kosten verursacht. Auf Wunsch kann eine Kopie des Certificate of Registration (Vorder- und Rückseite) mitgeschickt werden.
Beantragung eines neuen Equidenpasses nach Verlust des alten
Laut Gesetz muss jeder Equide in der EU einen Equidenpass haben. Um eine eindeutige Identifizierung zu sichern, darf aber tatsächlich nur ein Pass pro Tier ausgestellt werden. Wenn Sie den Equidenpass verloren haben, müssen Sie die Ausstellung einer Zweitschrift beantragen.
Dafür benötigen wir neben dem Antragsformular eine eidesstattliche Erklärung über den Grund des Verlustes sowie eine Kopie des Personalausweises des Pferdeeigentümers und sofern vorhanden eine Kopie des Certificate of Registration.
Das Antragsformular wird nach Rücksprache mit Simone Rizzo, simone.rizzo@ individuell erstellt. dqha.de
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Ihrer Wahl per Lastschrift oder Überweisung. Anträge für die AQHA leiten wir für sie nach Texas/USA weiter und kümmern uns um alle Formalitäten. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung von uns, die Sie bequem per Überweisung begleichen können. Sie müssen keine Kreditkartendaten auf dem Antragsformular angeben.
Bei allen Fristen und Formularen gilt grundsätzlich:
- Je schneller die Anträge eingehen desto besser (und auch günstiger).
- Vor dem Absenden unbedingt sicher gehen, dass alle Angaben enthalten und der Antrag unterschrieben ist. So vermeidet man unnötige Verzögerungen.
- Formulare für die AQHA bitte mit Datum in amerikanischer Schreibweise (Monat, Tag, Jahr) versehen. Wer hierbei den Monat ausschreibt geht auf Nummer sicher.
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen, bei neu beantragten Equidenpässen drei bis vier Wochen. Mit Eilservice dauert es ein bis zwei Wochen, gerechnet ab dem Dienstag, an dem der Antrag korrekt und vollständig in der Geschäftsstelle eingeht. Natürlich ist die Geschäftsstelle immer darum bemüht, alle Anträge möglichst schnell zu bearbeiten und die Bearbeitungszeit möglichst kurz zu halten. .
Gut zu wissen: Im Rahmen von Fohlenschauen ist die Beantragung von Equidenpässen für die vorgestellten Tiere vergünstigt! Für American Quarter Horses, die nicht vorgestellt werden, gilt die normale Equidenpassgebür, allerdings werden die Kosten für das Zeichnen von der DQHA übernommen und die Tierärzte bieten auf solchen Sammelveranstaltungen häufig vergünstigte Gebühren für das Setzen des Transponders an.
Hinweis zur "Betriebsnummer":
Sowohl bei der Transponderbestellung als auch im E-Pass-Antrag wird nach einer Balis-Nummer des Pferdehalters gefragt. Sollten Sie Ihr Pferd in einem Pensionsstall stehen haben, erhalten Sie diese Nummer von dem Betreiber. Hat er noch nicht eine solche Nummer oder Sie haben Ihr Pferd in einem eigenen Stall stehen und ebenfalls noch keine Nummer, können Sie diese relativ unkompliziert je nach Bundesland beim zuständigen Kreisveterinäramt, der Kreisverwaltung oder dem Landesministerium beantragen. Unter http://www.hi-tier.de/ads-adress.html finden sich die Adressen für die Vergabestellen der Betriebsnummern in den einzelnen Bundesländern.
Wie funktioniert die elektronische Tierkennzeichnung?
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Moderne Transponder bestehen aus einem ungefähr reiskorngroßen Block (13,3 x 2 mm) aus Biopolymer. Er enthält den eigentlichen Mikrochip mit der 15-stelligen Nummer sowie eine winzige Antenne, um mit dem Lesegerät zu kommunizieren. Dieses praktisch unzerbrechliche System ist eine Weiterentwicklung des bislang üblichen Glastransponders. Der Transponder sendet keine Strahlen aus. Nur beim Ablesevorgang wird der Chip durch das Lesegerät aktiviert. Das System basiert auf einer weltweit nur einmal vergebenen Nummer. Eine Identifikationsnummer nach ISO-Norm sieht z.B. so aus: 276 = Deutschland, 0 = Trennziffer, 981 = Hersteller. Danach folgt die individuelle Identifikationsnummer. Der Transponder wird dem Pferd in die Halsmuskulatur oder in den Nackenband-Kammfett-Bereich appliziert.