Zucht

FAQ


Warum muss ich für die Bearbeitung/Ausstellung von Equidenpässen oder zur DQHA-Zuchtbuchaufnahme DQHA-Mitglied sein?

Die für die Zucht von Rassepferden zu beachtenden Vorschriften sind durch das nationale Tierzuchtgesetz geregelt, welches durch das neue Tierzuchtgesetz abgelöst wurde, das am 25.01.2019 in Kraft getreten ist. Die gemäß diesen rechtlichen Grundlagen tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbände betreuen ihre Mitglieder im Rahmen des Zuchtprogramms der Rasse(n), für die sie zuständig sind und dürfen ohne Mitgliedschaft gemäß gültiger Gesetzeslage nicht im Bereich der Equidenpassbearbeitung bzw. -ausstellung tätig werden.

Was ist eine Zuchtbescheinigung?

Die Zuchtbescheinigung ist nach der europäischen Tierzuchtverordnung der einzig gültige Abstammungsnachweis eines reinrassigen Pferdes und die zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ins DQHA-Zuchtbuch. Die Zuchtbescheinigung ist Bestandteil des Equidenpasses.

Wozu brauche ich das AQHA Certificate of Registration?

Das Certificate of Registration der AQHA dient gemäß DQHA-Satzung und -Zuchtprogramm als Eigentumsurkunde. Es ist keine Zuchtbescheinigung. Das Certificate of Registration wird jedoch gemäß gültiger Satzung und Zuchtprogramm zur Erstellung des DQHA-Equidenpasses benötigt.

Mein American Quarter Horse hat einen Freizeitpferdepass. Wie bekommt es eine Zuchtbescheinigung?

Wurde lediglich ein Freizeitpferdepass ohne Zuchtbescheinigung z.B. von einem Pferdesportverband ausgestellt, benötigt das Pferd einen Equidenpass inkl. gültiger Tierzuchtbescheinigung, wenn es nun ein reguläres, zuchtaktives Pferd bei der DQHA werden soll. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer ist die DQHA berechtigt, Freizeitpferdepässe einzuziehen und neue DQHA-Equidenpässe inkl. gültiger Tierzuchtbescheinigung unter den im Zuchtprogramm und der Satzung aufgeführten Grundvoraussetzungen auszustellen.

Eigentümer, die diesen Vorgang wünschen, sollten sich bereits im Voraus mit der DQHA-Zuchtabteilung in Verbindung setzen, um Fragen zu klären.

Wann muss mein Pferd ins DQHA-Zuchtbuch eingetragen werden?

Seit 2022 werden Fohlen, die ihren Pass bei der DQHA erhalten, automatisch ins Bestimmungs- oder Basisbuch der DQHA aufgenommen. Pferde, die ihren Pass vor 2022 erhalten haben, können auf Antrag jederzeit ins Zuchtbuch aufgenommen werden, sofern dies nicht bereits im Laufe ihres Lebens erfolgt ist.

Werden Fremdpässe, d.h. alle nicht von der DQHA ausgestellten Pässe, zum Besitzwechsel in die Geschäftsstelle gesendet, muss mit dem Eigentümerwechsel ein Zuchtbucheintrag vorgenommen werden, da der Verband sonst nicht tätig werden darf.

Pferde, die zuchtaktiv sind oder im Rahmen der DQHA-Futurity starten, müssen immer im DQHA-Zuchtbuch geführt werden. Daher sollten Eigentümer rechtzeitig vor der ersten Bedeckung oder dem Futuritystart prüfen, ob ihr Pferd bereits im DQHA-Zuchtbuch geführt wird.

Wie beantrage ich die Aufnahme ins DQHA-Zuchtbuch?

Der Equidenpass muss, sofern vorhanden, zusammen mit einer Kopie (Vorder- und Rückseite) des Certificate of Registration und dem Antragsformular an die DQHA-Geschäftsstelle geschickt werden. Außerdem benötigen Stuten und Wallache mindestens einen PSSM1-Nachweis, für Hengste wird ein 5-Panel-Test fällig. Kopien der Testergebnisse reichen als Nachweis aus.

Für die höheren Zuchtbücher sind weitere Grundvoraussetzungen nötig, die Sie dem aktuellen DQHA-Zuchtprogramm entnehmen können.

Wann und wo melde ich eine Bedeckung?

Die Bedeckung muss der DQHA bis zum 30.11. des Bedeckungsjahres gemeldet werden. Dies ist schnell und einfach über die Eingabemaske auf der DQHA-Homepage möglich.

Die Bedeckungsmeldung an die AQHA erfolgt über den Stallion Breeding Report. Dieser kann von den Hengsteigentümern online über den eigenen Mitgliedsaccount übermittelt werden. Bei Fragen hierzu steht ihnen die DQHA als AQHA Affiliate natürlich zur Seite.

Für die Bedeckungsmeldung ist der Hengsthalter zuständig.

Wann und wo melde ich die Geburt meines Fohlens?

Die Geburt eines Fohlens muss vom Stuteneigentümer zeitnah nach dem Abfohlen bis spätestens zum 1.8. des Geburtsjahres bei der DQHA gemeldet werden. Auch dies kann über die Eingabemaske auf der DQHA-Homepage erfolgen. Bei Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden, endet die Meldefrist jeweils vier Wochen nach dem Geburtstag. Der AQHA wird die Geburt mit der Registration Application angezeigt. Diese können Züchter ebenfalls über den eigenen Mitgliedsaccount bei der AQHA einreichen. Bei Fragen hierzu steht ihnen die DQHA als AQHA Affiliate natürlich zur Seite.

Bis wann muss ich einen DQHA-Equidenpass für mein Fohlen beantragen?

Um ein Original des Equidenpasses für Ihr Fohlen zu erhalten, muss dieser nach der neuen Equidenpass-Verordnung EU 2015/262 innerhalb von 12 Monaten ab der Geburt erstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann nur ein Duplikat ausgestellt werden.

Wie beantrage ich einen DQHA-Equidenpass?

  • Hengst- und Stuteneigentümer müssen DQHA-Mitglied sein.
  • Die Bedeckung und die Geburt müssen fristgemäß bei der DQHA gemeldet werden.
  • Der Zuchtbucheintrag muss für beide Elterntiere vorliegen. Liegt noch kein Zuchtbucheintrag vor, kann dieser auf Antrag vorgenommen werden.
  • Zeitgleich kann bereits ein Transponder bei der DQHA bestellt werden.
  • Mit dem Transponder wird der personalisierte Equidenpassantrag zugeschickt.
  • Das Fohlen wird von einem von der DQHA anerkannten Tierarzt oder DQHA-Equidenpass-Inspektor bei Fuß der Mutter identifiziert.
  • Der Antrag zum Equidenpass wird in der DQHA-Geschäftsstelle eingereicht und bearbeitet, bevor der Passdruck erfolgt.

Wozu braucht mein Pferd einen Equidenpass?

Die Identifizierung von Equiden ist in der Viehverkehrsverordnung und der Equidenpass-Verordnung EU 2015/262 geregelt. Der Equidenpass erfüllt neben der eindeutigen Identifizierung des Pferdes seuchen- und lebensmittelrechtliche Aspekte (Impfung, Medikation, Schlachtstatus) und enthält den einzigen gültigen Abstammungsnachweis für Rassepferde – die Zuchtbescheinigung. Sobald ein Equidenpass erstellt wurde, gilt ein Pferd dem Gesetz nach als identifiziert (Artikel 4, EU 2015/262). Dieser hat das Pferd, mit wenigen Ausnahmesituationen (z.B. Ausritte, Aufenthalt auf der Weide), jederzeit zu begleiten (Artikel 23, EU 2015/262). Lediglich Saugfohlen dürfen ohne eigenen Equidenpass bei Fuß der Mutterstute transportiert werden. Der Pferdehalter bzw. ggf. der Pferdeeigentümer muss dafür sorgen, dass die im Equidenpass eingetragenen Daten jederzeit aktuell sind.

Wie bekommt mein Importpferd einen Equidenpass?

Werden Pferde nach Europa importiert, muss innerhalb von 30 Tagen ab Einfuhrdatum ein EU-konformer Equidenpass vorgewiesen werden können. Hat das Pferd noch keinen Equidenpass, muss zunächst ein Transponder bestellt und ein personalisierter Equidenpass-Antrag bezogen werden. Hat das Pferd bereits ein Dokument zur Identifikation, muss dieses, sofern vorhanden, zusammen mit einer Kopie des AQHA Certificate of Registration (Vorder- und Rückseite) zwecks Prüfung der EU-Konformität und Eintrag des Eigentumswechsels bei der DQHA eingereicht werden. Außerdem muss ein gültiges Zootechnical Certificate für das Importpferd vorliegen. Für die genauen Anforderungen informieren Sie sich am besten bereits vor Kauf und Import des Pferdes bei der DQHA.

Ich habe ein American Quarter Horse gekauft. Wie führe ich den Eigentumswechsel im DQHA-Equidenpass durch?

Der Equidenpass muss, sofern vorhanden, zusammen mit der Kopie (Vorder- und Rückseite) des AQHA Certificate of Registration, das auf den neuen Eigentümer bereits umgeschrieben wurde, oder mit Kopie eines Transfer Reports in die Geschäftsstelle der DQHA geschickt werden. Als ausstellende Züchtervereinigung ist die DQHA für den Eintrag des Eigentumswechsels in den bereits ausgestellten DQHA-Equidenpässen zuständig. Die DQHA-Mitgliedschaft des neuen Eigentümers ist dazu nicht notwendig.

Ich habe ein American Quarter Horse gekauft. Wie führe ich den Eigentumswechsel im Equidenpass (kein DQHA-Equidenpass) durch?

Zur Bearbeitung von Fremdpässen muss der Eigentümer DQHA-Mitglied sein und das Pferd ins DQHA-Zuchtbuch aufgenommen werden. Dies beinhaltet den Zuchtbucheintrag und ggf. den Nachtrag der Zuchtbescheinigung. Details zum Prozess erfragen Sie direkt bei der DQHA-Zuchtabteilung.